Grunderwerbssteuer Bundesländer

Immobilien gelten für viele als eine sichere und langfristig stabile Form der Geldanlage. Doch die entscheidende Frage lautet: Wann lohnt sich eine Immobilie als Kapitalanlage, und für wen ist dieses Modell wirklich geeignet? Eine pauschale Antwort gibt es nicht, denn Wertentwicklung, Risiko und Renditechancen hängen immer von vielen Faktoren ab.

Verfasst von: Niko Stark

Grunderwerbssteuer Bundesländer 2026: Alle Steuersätze im Vergleich, Rechenbeispiele und Spartipps

Wer eine Immobilie kauft, zahlt nicht nur den Kaufpreis. Die Grunderwerbssteuer gehört zu den größten Kaufnebenkosten und kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro Unterschied ausmachen. Wer die Grunderwerbssteuer der Bundesländer frühzeitig in die Finanzierung einplant, vermeidet böse Überraschungen und kann Kaufentscheidungen besser vergleichen.

Kurzfassung für Eilige

✔ Die Grunderwerbssteuer wird von jedem Bundesland selbst festgelegt.

✔ Zwischen Bayern (3,5 %) und mehreren Bundesländern mit 6,5 % liegt eine Differenz von bis zu 13.500 Euro bei einem Kaufpreis von 450.000 Euro (Stand 2026).

✔ Die Steuer muss in der Regel bezahlt werden, bevor der Eigentumswechsel im Grundbuch erfolgt.

✔ Banken finanzieren die Kaufnebenkosten häufig nicht vollständig. Eigenkapital bleibt deshalb wichtig.

✔ Ein niedriger Steuersatz allein macht eine Immobilie nicht automatisch günstiger. Lage, Kaufpreis und Entwicklung des Marktes sind ebenso entscheidend.

Was kostet die Grunderwerbssteuer in den Bundesländern 2026?

Die Grunderwerbssteuer beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises (Stand 2026). Die Höhe legt jedes Bundesland selbst fest. Bereits wenige Prozentpunkte Unterschied können die Kaufnebenkosten um mehrere Tausend Euro erhöhen.

Die Steuer fällt beim Kauf eines Grundstücks, Hauses oder einer Eigentumswohnung an. Grundlage ist in der Regel der notariell beurkundete Kaufvertrag. Erst nach Zahlung der Steuer stellt das Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Diese ist Voraussetzung für die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch.

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass die Grunderwerbssteuer bezahlt wurde oder keine Steuer anfällt. Ohne diese Bescheinigung kann das Grundbuchamt den Eigentümerwechsel grundsätzlich nicht eintragen.

Die rechtliche Grundlage bildet das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG).

Grunderwerbssteuer der Bundesländer (Stand 2026)

Bundesland Steuersatz
Bayern 3,5 %
Sachsen 3,5 %
Baden-Württemberg 5,0 %
Bremen 5,0 %
Niedersachsen 5,0 %
Rheinland-Pfalz 5,0 %
Sachsen-Anhalt 5,0 %
Hamburg 5,5 %
Berlin 6,0 %
Hessen 6,0 %
Mecklenburg-Vorpommern 6,0 %
Brandenburg 6,5 %
Nordrhein-Westfalen 6,5 %
Saarland 6,5 %
Schleswig-Holstein 6,5 %
Thüringen 6,5 %

Die aktuellen Steuersätze veröffentlicht unter anderem das Bundesministerium der Finanzen

Warum unterscheiden sich die Steuersätze?

Seit der Föderalismusreform dürfen die Bundesländer die Höhe der Grunderwerbssteuer selbst festlegen. Deshalb existieren heute unterschiedliche Steuersätze, obwohl bundesweit dasselbe Gesetz gilt.

Einige Länder setzen bewusst auf niedrige Steuersätze, um Wohneigentum attraktiver zu machen. Andere finanzieren über höhere Steuersätze einen Teil ihres Landeshaushalts. Für Käufer bedeutet das: Zwei nahezu identische Immobilien können allein aufgrund des Standorts deutlich unterschiedliche Nebenkosten verursachen.

Rechenbeispiel: So groß kann der Unterschied sein

Bei einem Kaufpreis von 450.000 Euro ergeben sich folgende Steuerbeträge:

Bundes-landSteuer-satzGrund-erwerbs-steuer
Bayern3,5 %15.750 €
Nordrhein-Westfalen6,5 %29.250 €

Differenz: 13.500 Euro

Dieses Beispiel zeigt, dass die Grunderwerbssteuer die Finanzierung spürbar beeinflussen kann. Besonders bei knapp kalkuliertem Eigenkapital lohnt sich daher eine vollständige Nebenkostenberechnung.

Wer sich für den regionalen Immobilienmarkt in Oberfranken interessiert, profitiert von der Erfahrung eines Immobilienmaklers aus Hohenberg an der Eger, der die Marktgegebenheiten vor Ort kennt.

Hat ein niedriger Steuersatz automatisch Vorteile?

Nein. Ein niedriger Steuersatz reduziert zwar die Kaufnebenkosten, sagt aber nichts über den tatsächlichen Wert oder die Wirtschaftlichkeit einer Immobilie aus.

Vorteile niedriger SteuersatzNachteile
geringere Kaufnebenkostenhäufig höhere Immobilienpreise in gefragten Regionen
weniger Eigenkapital erforderlichSteuerersparnis kann durch höheren Kaufpreis ausgeglichen werden
niedrigere Finanzierungs-kostenkein Einfluss auf spätere Wertentwicklung

Deshalb sollten Kaufpreis, Lage, Infrastruktur, Nachfrage und Finanzierung immer gemeinsam betrachtet werden.

Welche Kosten gehören noch zu den Kaufnebenkosten?

Neben der Grunderwerbssteuer fallen meist Notarkosten, Grundbuchkosten und gegebenenfalls eine Maklerprovision an.

Eine grobe Orientierung:

KostenartÜbliche Größenordnung
Grunderwerbs-steuer3,5 bis 6,5 %
Notar und Grundbuchca. 1,5 bis 2 %
Maklerprovisionje nach Bundesland und Vereinbarung

Die tatsächlichen Kosten können im Einzelfall abweichen. Informationen zum Immobilienmarkt veröffentlicht das Statistische Bundesamt.

Häufige Fehler beim Immobilienkauf

Viele Käufer konzentrieren sich ausschließlich auf den Kaufpreis. Die Nebenkosten werden dagegen oft erst kurz vor Vertragsabschluss vollständig berücksichtigt.

Ebenso problematisch ist die Annahme, dass ein Bundesland mit niedriger Grunderwerbssteuer automatisch die günstigere Kaufentscheidung bietet. Entscheidend bleiben immer die Gesamtkosten über den gesamten Kaufprozess.

Wer aktuell nach Immobilien sucht oder einen Hauskauf in Hof oder anderen Regionen plant, sollte deshalb Angebote und Nebenkosten gemeinsam bewerten. 

Entwicklung seit der Grunderwerbssteuer der Bundesländer 2024 & 2025

Viele Interessenten suchen weiterhin nach Übersichten zur Grunderwerbssteuer der Bundesländer 2024 oder zur Grunderwerbssteuer der Bundesländer 2025. Für aktuelle Kaufentscheidungen sollten jedoch ausschließlich die derzeit gültigen Steuersätze (Stand 2026) berücksichtigt werden.

Größere bundesweite Reformen wurden bislang nicht umgesetzt. Einzelne Länder diskutieren weiterhin Entlastungen für Erstkäufer oder regionale Anpassungen. Konkrete gesetzliche Änderungen für 2027 sind derzeit jedoch nicht beschlossen.

Checkliste vor dem Immobilienkauf

Vor dem Notartermin sollten Sie folgende Punkte prüfen:

✔ Kaufnebenkosten vollständig berechnen

✔ Grunderwerbssteuer des Bundeslandes berücksichtigen

✔ Eigenkapital realistisch kalkulieren

✔ Finanzierungsangebot vergleichen

✔ Modernisierungskosten einplanen

✔ Rücklagen für unerwartete Ausgaben bilden

Eigentümer, die ihr Haus in Hof verkaufen möchten, profitieren ebenfalls von einer realistischen Gesamtkostenbetrachtung. 

Experteneinschätzung


„In der Praxis erleben wir häufig, dass Käufer den Fokus auf den Kaufpreis legen und die Kaufnebenkosten unterschätzen. Wer die Grunderwerbssteuer frühzeitig in die Finanzierung einbezieht, kann Angebote realistischer vergleichen und vermeidet finanzielle Engpässe kurz vor dem Notartermin.“ – Niko Stark, Geschäftsführer von Maklerbüro Übler.

Fazit

Die Grunderwerbssteuer der Bundesländer zählt zu den wichtigsten Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb. Da jedes Bundesland seinen eigenen Steuersatz festlegt, können sich erhebliche Preisunterschiede ergeben. Wer die Steuer gemeinsam mit Kaufpreis, Finanzierung und weiteren Nebenkosten betrachtet, trifft fundiertere Entscheidungen und kann die Gesamtkosten eines Immobilienkaufs realistisch einschätzen.

Häufig gestellte Fragen zum Kaufvertrag Haus

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbssteuer verringern. Bewegliche Gegenstände wie eine Einbauküche, Markisen oder freistehende Möbel können im notariellen Kaufvertrag separat ausgewiesen werden, sofern ihr Wert realistisch und nachvollziehbar ist. Auf diese Gegenstände fällt keine Grunderwerbssteuer an. Dadurch kann sich die tatsächliche Steuerlast im Rahmen der Grunderwerbssteuer der Bundesländer rechtmäßig reduzieren.

Ein privater, ausfüllbarer pdf-Kaufvertrag für ein Haus kann als Orientierung dienen, jedoch ist ein privater Vertrag ohne notarielle Beurkundung in Deutschland nicht rechtsgültig. Der Notar stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und der Vertrag rechtssicher gestaltet wird. Vorlagen oder Muster sollten daher nur zur Vorbereitung genutzt werden, während der finale Vertrag immer individuell erstellt und geprüft werden muss, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

Die Grunderwerbssteuer wird nach der Beurkundung des Kaufvertrags per Steuerbescheid vom zuständigen Finanzamt festgesetzt. Erst nach vollständiger Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erforderlich ist. Wird die Steuer nicht fristgerecht bezahlt, kann sich der Eigentumsübergang verzögern und das Finanzamt kann die gesetzlich vorgesehenen Säumnisfolgen anwenden. Die Grunderwerbssteuer Bundesländer wird dabei unabhängig vom Kaufpreis nach dem jeweils geltenden Steuersatz des Bundeslandes berechnet.

Bundesweit gibt es derzeit keine allgemeine Befreiung von der Grunderwerbssteuer für Erstkäufer oder Familien. In den vergangenen Jahren wurden zwar verschiedene Entlastungsmodelle diskutiert, bislang wurden jedoch keine einheitlichen bundesweiten Regelungen umgesetzt. Deshalb sollten Kaufinteressenten die aktuelle Rechtslage prüfen und sich nicht auf ältere Übersichten zur Grunderwerbssteuer der Bundesländer 2024 verlassen, da sich politische Diskussionen und Rahmenbedingungen seitdem weiterentwickelt haben.

In den meisten Fällen nicht. Immobilienpreise, Zinsen und das verfügbare Angebot beeinflussen die Gesamtkosten eines Immobilienkaufs meist stärker als mögliche Änderungen der Grunderwerbssteuer. Diskussionen rund um die Grunderwerbssteuer Bundesländer 2025 haben gezeigt, dass angekündigte Reformen nicht automatisch zu kurzfristigen Gesetzesänderungen führen. Kaufentscheidungen sollten deshalb auf der aktuellen Rechtslage und einer soliden Finanzierungsplanung basieren.

Ein guter Immobilienmakler zeichnet sich durch fundierte Marktkenntnisse, transparente Beratung, realistische Wertermittlungen und Erfahrung mit regionalen Besonderheiten aus. Ebenso wichtig sind eine nachvollziehbare Einschätzung der Marktsituation, rechtliche Sicherheit im Verkaufsprozess und eine Begleitung, die sich an den individuellen Zielen des Eigentümers oder Käufers orientiert.

Maklerbüro Übler erfüllt diese Kriterien durch die Spezialisierung auf den regionalen Immobilienmarkt und eine sachliche, datenbasierte Beratung. Statt allgemeiner Empfehlungen stehen eine fundierte Marktanalyse, realistische Preisbewertungen und die strukturierte Begleitung während des gesamten Kauf- oder Verkaufsprozesses im Mittelpunkt.

Das Maklerbüro Übler mit Sitz in Hohenberg an der Eger ist außerdem als Immobilienmakler in Hof und Umgebung tätig. 

Niko Stark

Niko Stark ist geschäftsführender Gesellschafter des Maklerbüros Übler in Hohenberg an der Eger. Mit über 36 Jahren Erfahrung und einem 18-köpfigen Team begleitet er Eigentümer und Kaufinteressenten in der Region Wunsiedel, Hof und der nördlichen Oberpfalz bei Kauf, Verkauf, Vermietung und Hausverwaltung von Immobilien. Sein Anspruch: persönliche Beratung auf Augenhöhe, gepaart mit moderner Vermarktung über alle relevanten Portale und ein starkes regionales Netzwerk.

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